E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich in Griechenland ab 1. Oktober 2026: was kleine Unternehmen tun müssen
Ab 1. Oktober 2026 stellen Unternehmen und Freiberufler mit Bruttoeinnahmen bis 1.000.000 € (Steuerjahr 2023) B2B-Rechnungen nur noch elektronisch aus. Übergangszeitraum, Erklärung bis 12. Oktober, Anbieter oder timologio und Bußgelder.
Ab dem 1. Oktober 2026 wird die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland auch für kleinere Unternehmen Pflicht: für Gesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberufler, die nicht zum ersten Zeitraum gehörten. Jede Rechnung an ein Unternehmen oder an die öffentliche Hand darf dann nur noch über einen zertifizierten E-Rechnungsanbieter oder über die kostenlosen Anwendungen timologio und myDATAapp der griechischen Steuerbehörde AADE ausgestellt werden. Eine Rechnung aus dem Rechnungsblock oder aus einer Unternehmenssoftware ohne Anbieter gilt als nicht ausgestellt.
Der Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2026 gilt nicht automatisch für alle. Und die Wahl des Ausstellungswegs beeinflusst Ihre Kosten, die Arbeit in Ihrem Büro und die Zusammenarbeit mit Ihren Kunden. Im Folgenden lesen Sie, was am 23. September 2026 gilt.
Wer zum zweiten Zeitraum gehört
Der AADE-Beschluss A.1128/2025 teilt die betroffenen Einheiten in zwei Gruppen. Wer laut Einkommensteuererklärung für 2023 Bruttoeinnahmen über 1.000.000 € hatte, stellt bereits seit dem 2. März 2026 E-Rechnungen aus. Zum zweiten Zeitraum gehören alle übrigen Einheiten, die die griechischen Rechnungslegungsstandards (ELP, Gesetz 4308/2014) anwenden:
- Gesellschaften (IKE, EPE, AE, OE, EE) mit Einnahmen 2023 bis 1.000.000 €,
- Einzelunternehmen und Freiberufler, die Unternehmen Rechnungen stellen,
- Unternehmen, die nach 2023 gegründet wurden.
Das Bezugsjahr ist fest: Lagen Ihre Einnahmen 2024 oder 2025 über 1.000.000 €, 2023 aber nicht, gehören Sie zum zweiten Zeitraum.
Welche Umsätze erfasst sind
Eine elektronische Rechnung ist in drei Fällen vorgeschrieben:
- B2B im Inland: Lieferungen und Leistungen an ein Unternehmen, das die ELP anwendet.
- B2B mit Drittländern: an ein Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, ausgenommen Einzelhandel.
- B2G: öffentliche Aufträge und sonstige Ausgaben von Stellen des Gesamtstaats.
Erfasst sind auch Eigenbelege beim Einkauf von Personen, die keine Rechnung ausstellen, sowie Abrechnungen über Verkäufe im Namen Dritter. Einzelhandelsverkäufe an Privatpersonen ändern sich nicht, wie die AADE ausdrücklich klargestellt hat, und Verkäufe an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten sind im Beschluss nicht enthalten.
Übergangszeitraum und Erklärung bis 12. Oktober 2026
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 können Sie E-Rechnungen ausstellen und parallel die bisherigen Wege weiter nutzen: eine ERP-Software, die Daten an myDATA übermittelt, die digitale Meldeplattform der AADE, oder handschriftliche Rechnungen, die im Sonderformular von myDATA erfasst werden. Voraussetzung ist eine fristgerechte „Erklärung über den Beginn der elektronischen Ausstellung von Belegen“ mit einem Startdatum spätestens am 1. Oktober 2026.
- Mit Anbieter: Der Anbieter reicht die Erklärung innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeginn ein, und Sie nehmen sie im Portal myAADE innerhalb von 10 Tagen an (sonst gilt sie als angenommen). Reicht der Anbieter sie nicht ein, tun Sie es selbst.
- Mit timologio oder myDATAapp: Nach der Klarstellung der AADE vom 22. September 2026 ist eine Erklärung nur nötig, wenn Sie bis Jahresende auch den bisherigen Weg beibehalten möchten. Sie reichen sie selbst bis zum 12. Oktober 2026 in myAADE ein (Anwendungen > Steuerdienste > myDATA). Wenn Sie ab dem 1. Oktober ausschließlich über die Apps ausstellen, reichen Sie nichts ein.
Ab dem 1. Januar 2027 endet die parallele Nutzung. Nach dem AADE-Rundschreiben E.2004/2026 gilt eine handschriftliche Rechnung oder eine Rechnung aus einem ERP-System ohne Anbieter als nicht ausgestellt. Einzige Ausnahme ist ein Verbindungsausfall (Strom- oder Internetausfall).
Anbieter oder timologio: so entscheiden Sie
timologio (am Computer) und myDATAapp (auf dem Smartphone) sind kostenlos, erfordern keinen Vertrag und werden von der AADE ausdrücklich für kleine Unternehmen und Freiberufler empfohlen. Eine ERP-Software allein ist kein zulässiger Weg: Sie muss über einen Anbieter laufen.
| Kriterium | timologio / myDATAapp | Anbieter |
|---|---|---|
| Kosten | Kostenlos | Abonnement |
| Anbindung an ERP, POS, Lager | Nein | Ja |
| Geeignet für | Wenige Rechnungen, einfache Positionen | Hohes Volumen, Lager, mehrere Nutzer |
| Beginnerklärung | Nur für den Übergangszeitraum, durch Sie | Immer, durch den Anbieter |
In der Praxis stellt ein Ingenieur mit zehn Rechnungen im Monat diese problemlos über timologio aus. Ein Großhandelsunternehmen mit Lager und Hunderten von Rechnungen kann nicht jede Position neu eintippen: Es braucht einen Anbieter, der mit seiner Software verbunden ist. Sie dürfen mehrere Anbieter nutzen und parallel die Apps der AADE verwenden, was als Reserve hilfreich ist. Vergleichen Sie das Abonnement mit den Stunden, die Ihr Personal bei manueller Ausstellung verlieren würde. Sehen Sie sich auch unsere Leistungen zu Unternehmenssoftware und zu myDATA an.
Wenn Sie Rechnungsempfänger sind: was Sie prüfen sollten
Seit dem 2. März 2026 ist jedes Unternehmen verpflichtet, B2B- und B2G-E-Rechnungen anzunehmen. Haben Sie einen eigenen Anbieter, erhalten Sie die Rechnungen über ihn. Andernfalls sendet der Anbieter Ihres Lieferanten sie Ihnen direkt, auf dem Weg, den Sie festlegen. Eine über einen Anbieter ausgestellte Rechnung trägt eine MARK (die eindeutige Registrierungsnummer in myDATA), eine Authentifizierungszeichenfolge und einen QR-Code, der den vollständigen Beleg anzeigt. In timologio zeigt die neue Version den Zustellstatus an und erlaubt dem Empfänger, einen Beleg abzulehnen.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine Lieferantenrechnung aus dem Rechnungsblock oder aus einem ERP-System ohne Anbieter für die AADE als nicht ausgestellt. Buchen Sie sie nicht ungeprüft: Verlangen Sie eine korrekte Rechnung, denn es geht um den Nachweis Ihres Aufwands und Ihrer Vorsteuer. Diese Prüfung gehört zur laufenden Buchhaltung.
Bußgelder
Die fehlende Ausstellung einer E-Rechnung wird wie die fehlende Ausstellung einer Rechnung behandelt (E.2004/2026). Es gelten Absätze 5 und 6 von Artikel 57 der griechischen Abgabenordnung (KFD, Gesetz 5104/2024):
| Verstoß | Einfache Buchführung | Doppelte Buchführung |
|---|---|---|
| Umsätze mit MwSt., erstmals | 50 % der MwSt., mindestens 250 € | 50 % der MwSt., mindestens 500 € |
| Wiederholungsfall | 100 % der MwSt., mindestens 500 € | 100 % der MwSt., mindestens 1.000 € |
| Jeder weitere Wiederholungsfall | 200 % der MwSt., mindestens 1.000 € | 200 % der MwSt., mindestens 2.000 € |
| Umsätze ohne MwSt. | 500 € je Prüfung | 1.000 € je Prüfung |
Die Mindestbeträge werden je Steuerprüfung zusammengerechnet. Bei Dutzenden Rechnungen im Monat reichen wenige Wochen mit dem falschen Ausstellungsweg für ein spürbares Bußgeld.
Steueranreize für den frühen Umstieg
Artikel 71Θ des griechischen Einkommensteuergesetzes (KFE) und der Beschluss A.1129/2025 gewährten einen Aufschlag von 100 % auf Ausgaben für Ausstattung, Software und die E-Rechnungskosten der ersten 12 Monate, wenn ein Unternehmen mindestens zwei Monate vor dem Pflichtstart ausschließlich elektronisch fakturierte. Für den zweiten Zeitraum ist diese Frist Anfang August 2026 abgelaufen. Wenn Sie sie eingehalten haben, achten Sie darauf, dass die Ausgaben in den Büchern 2026 korrekt erfasst werden.
Was Sie bis zum 1. Oktober tun sollten
- Prüfen Sie Ihren Zeitraum anhand der Bruttoeinnahmen in Ihrer Steuererklärung 2023.
- Erfassen Sie Ihre B2B- und B2G-Kunden und wie viele Rechnungen Sie monatlich ausstellen.
- Wählen Sie den Ausstellungsweg. Bei einem Anbieter muss der Vertrag spätestens am 1. Oktober beginnen.
- Entscheiden Sie, ob Sie den Übergangszeitraum brauchen, und prüfen Sie gegebenenfalls, dass die Erklärung bis 12. Oktober 2026 eingereicht wird.
- Machen Sie einen Test: Stellen Sie eine echte Rechnung an einen Kunden aus, den Sie gut kennen, und prüfen Sie, ob sie eine MARK erhalten hat und korrekt angekommen ist.
- Informieren Sie Ihre Kunden, wie sie künftig Rechnungen erhalten.
- Schulen Sie Ihr Personal: wer ausstellt, wer prüft und was bei einem Verbindungsausfall passiert.
Wenn Sie Waren befördern, wird ab 12. Oktober 2026 außerdem Phase B des digitalen Lieferscheins verpflichtend, eine eigenständige Pflicht. Hintergründe zum Rahmen finden Sie in unserem Leitfaden zu myDATA.
Häufige Fragen
Ich bin Freiberufler mit wenigen Rechnungen. Reicht timologio aus?
Ja. Es ist ein zulässiger Weg ohne Kosten und ohne Vertrag, und wenn Sie nur über timologio oder myDATAapp ausstellen, ist keine Erklärung nötig.
Mein ERP übermittelt bereits an myDATA. Reicht das nicht?
Nein. Die Übermittlung an myDATA ist keine elektronische Rechnungsstellung. Ihr ERP muss an einen Anbieter angebunden werden, sonst gelten die Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 als nicht ausgestellt, oder schon ab dem 1. Oktober 2026, wenn keine Erklärung vorliegt.
Was passiert, wenn ich bis 12. Oktober keine Erklärung einreiche?
Dann gilt der Übergangszeitraum für Sie nicht: Ab dem 1. Oktober 2026 muss jede B2B- oder B2G-Rechnung ausschließlich elektronisch ausgestellt werden.
Ich habe mein Unternehmen 2025 gegründet. Zu welchem Zeitraum gehöre ich?
Zum zweiten. Ihr Ausstellungskanal muss vor Ihrer ersten B2B-Rechnung bereitstehen.
Quellen
- AADE, Pressemitteilung vom 22. September 2026 zur Erklärung für timologio und myDATAapp (Griechisch)
- AADE, häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht (Englisch)
- Beschluss A.1128/2025, geändert durch A.1044/2026 (Griechisch)
- AADE, Beschluss A.1112/2025 zu E-Rechnungsanbietern (Griechisch)
- AADE, Rundschreiben E.2004/2026 zu Bußgeldern (Griechisch)
- Abgabenordnung, Gesetz 5104/2024, Artikel 57 (Griechisch)
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