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Fristverlängerung für Phase B des digitalen Lieferscheins in Griechenland

Die Pflichtanwendung von Phase B des griechischen digitalen Lieferscheins wird verlängert und auf zwei Stufen verteilt: 12. Oktober 2026 und 1. Januar 2027.

Compliance
Fristverlängerung für Phase B des digitalen Lieferscheins in Griechenland

Die verpflichtende Anwendung von Phase B des griechischen digitalen Lieferscheins wird verlängert. Durch eine gemeinsame Entscheidung des stellvertretenden Ministers für Nationale Wirtschaft und Finanzen, Giorgos Kotsiras, und des AADE-Gouverneurs Giorgos Pitsilis wird Phase B nun in zwei Stufen angewendet und nicht als einheitliche Pflicht gestartet.

Die Verlängerung ist wichtig für Unternehmen mit Lagern, Lieferungen, Umladungen, mehreren Betriebsstätten oder vielen Artikelcodes. Sie schafft zusätzliche Vorbereitungszeit, hebt die Umstellung auf die digitale Überwachung von Bestandsbewegungen aber nicht auf.

Der neue Zeitplan

  • 12. Oktober 2026: Verfahren für Beladung, Umladung und Wareneingang werden aktiviert, ebenso die Übermittlung quantitativer und qualitativer Kontrolldaten.
  • 1. Januar 2027: die einheitliche Artikelcodierung auf Basis der Kombinierten Nomenklatur / TARIC wird angewendet.

Bis zum Startdatum jeder einzelnen Verpflichtung bleibt die entsprechende Übermittlung an die myDATA-Plattform freiwillig.

Was unverändert bleibt

Die Verlängerung betrifft Phase B. Phase A ist davon nicht betroffen.

Seit dem 1. Dezember 2025 bleiben die digitale Ausstellung von Bewegungsdokumenten und die Übermittlung der Phase-A-Daten an die AADE für verpflichtete Unternehmen obligatorisch.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Die Verlängerung sollte als Vorbereitungszeit genutzt werden, besonders wenn ERP, Lager und Lieferprozesse aufeinander abgestimmt werden müssen. Unternehmen sollten prüfen:

  • ob ERP oder Warenwirtschaftssystem beide neuen Meilensteine unterstützt;
  • wie bestehende Lagercodes mit TARIC abgeglichen werden;
  • wer Beladung, Umladung, Wareneingang und Abweichungen operativ bearbeitet;
  • ob freiwillige Testübermittlungen möglich sind, um Probleme vor der Pflichtanwendung zu erkennen.

Neue Version der myDATAapp

In den kommenden Tagen wird eine neue Version der mobilen Anwendung myDATAapp erwartet. Sie soll das Scannen und den elektronischen Empfang von Dokumenten ermöglichen und Funktionen der Version 2.0.0 der Anwendung timologio für Phase B der digitalen Bestandsbewegungsüberwachung enthalten.

Das ist besonders relevant für Unternehmen mit Lieferfahrern, mobilen Vertriebsteams oder Mitarbeitern, die Waren außerhalb des Hauptstandorts oder Lagers annehmen.

Sonderregel für Olivenerzeuger

Für olivenerzeugende Landwirte wird der Beginn der entsprechenden Verpflichtung auf den 12. Oktober 2026 verschoben, sofern bei der Annahme der Oliven durch die Ölmühle ein quantitativer Empfangsbeleg ausgestellt wird und der Erzeuger nicht zu den verpflichteten Einheiten der ersten Anwendungsperiode gehört.

AADE-Klarstellungen

Für Rückfragen können sich Steuerpflichtige an die AADE über 1521 an Werktagen von 07:00 bis 20:00 Uhr wenden oder digital über my1521, mit Auswahl: Griechische Rechnungslegungsvorschriften & myDATA > Digitaler Lieferschein.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine einzelfallbezogene steuerliche Beratung.