Steuererklärungen & Steuerberatung in Griechenland
Griechische Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, Steuerplanung, Umsatzsteuer und Begleitung bei Betriebsprüfungen der AADE, seit 1991.
Seit 1991 betreuen wir von Thessaloniki aus mehr als 1.000 Privatpersonen und 200 Unternehmen in allen Fragen des griechischen Steuerrechts. Unser Gründer Apostolos Apostolou ist Steuerexperte der Klasse A mit griechischer Zulassung (Φοροτεχνικός Α' Τάξης), und unser Team verbindet tägliche Praxis mit der laufenden Beobachtung neuer Gesetze und AADE-Entscheidungen.
Steuern sind mehr als die jährliche Erklärung. Wir planen mit Ihnen Rechtsform, Gewinnausschüttung, Investitionen und den Zeitpunkt von Transaktionen, damit Sie zahlen, was das Gesetz verlangt, und nicht mehr. Kommt eine Prüfung oder ein Schreiben der Finanzverwaltung, stehen wir ab dem ersten Brief an Ihrer Seite.
Für wen geeignet: Arbeitnehmer, Rentner und Immobilieneigentümer, Freiberufler, Gesellschaften jeder Rechtsform, ausländische Investoren und alle, die ihren Steuerwohnsitz nach Artikel 5A, 5B oder 5C nach Griechenland verlegen.
Unsere Leistungen im griechischen Steuerrecht
Einkommensteuererklärungen
Erstellung und Abgabe der Formulare E1, E2 und E3 für Arbeitnehmer, Rentner, Freiberufler und Immobilieneigentümer, mit Prüfung der vorausgefüllten Daten und aller Ermäßigungen. Progressiver Tarif von 9 % bis 44 %.
Steuerplanung für Gesellschaften
Körperschaftsteuererklärung (Formular N), Planung rund um den Satz von 22 %, Gewinnausschüttung mit 5 % Quellensteuer auf Dividenden und Anreize nach dem Entwicklungsgesetz.
Umsatzsteuer
Monatliche oder vierteljährliche Erklärungen, die Sätze von 24 %, 13 % und 6 %, innergemeinschaftliche Umsätze (VIES), Erstattungsanträge, ermäßigte Inselsätze und Registrierung ausländischer Unternehmen.
Internationales Steuerrecht & Verrechnungspreise
Grenzüberschreitende Strukturen, Anwendung der mehr als 57 griechischen Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisdokumentation, Betriebsstättenrisiken und EU-Mindeststeuer (Pillar Two).
Betriebsprüfungen & Einsprüche
Begleitung bei Prüfungen der AADE, Stellungnahmen zu vorläufigen Feststellungen und Vorbereitung des Einspruchs bei der Direktion für Streitbeilegung, bei Bedarf gemeinsam mit Rechtsanwälten.
Immobilien & Grundsteuer
ENFIA, Grunderwerbsteuer von 3,09 %, Anmeldung von Mietverträgen, Besteuerung von Mieteinnahmen mit 15 % bis 45 % und steuerliche Folgen von Kauf und Verkauf.
Steueranreize für neue Steuerresidenten
Beratung für alle, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen: Pauschalsteuer für Investoren (Artikel 5A), 7 % für ausländische Renten (Artikel 5B) und 50 % Steuerbefreiung für Arbeitnehmer und Selbstständige (Artikel 5C).
Buchführung & AADE-Compliance
Buchführung nach griechischen Standards und Koordination aller laufenden Meldungen an die AADE, damit die Bücher prüfungssicher sind, myDATA stimmt und keine Frist verstreicht.
So erstellen wir Ihre griechische Steuererklärung
Vollmacht und Unterlagen
Sie erteilen uns online eine Vollmacht bei der AADE, und wir schicken Ihnen eine Checkliste passend zu Ihren Einkünften und Immobilien.
Prüfung der vorausgefüllten Daten
Wir prüfen Bescheinigungen, Mieten, Ausgaben und Kartenzahlungen, denn vorausgefüllte Angaben sind nicht immer richtig oder vollständig.
Entwurf und Erläuterung
Vor der Abgabe zeigen wir Ihnen den Steuerbescheid, erklären, woraus sich die Steuer ergibt, und was sich im nächsten Jahr ändern kann.
Abgabe und Nachverfolgung
Wir reichen fristgerecht ein, erinnern Sie an Raten und Vorauszahlung und halten die Unterlagen für eine mögliche Prüfung bereit.
Steuerfristen in Griechenland im Jahresverlauf
Die wichtigsten Termine für Privatpersonen und Unternehmen. Wird eine Frist verlängert, informieren wir Sie rechtzeitig.
- Einkommensteuererklärung für Privatpersonen: Die Abgabe beginnt im Frühjahr und endet in der Regel am 15. Juli. Wer früh abgibt, erhält oft einen Nachlass auf die Steuer.
- Gesellschaften mit kalendergleichem Geschäftsjahr: Ertragsteuererklärung (Formular N) in der Regel bis zum 15. Juli, die Steuer ist in acht Raten zahlbar.
- Umsatzsteuer: monatliche oder vierteljährliche Erklärung bis zum letzten Werktag des Folgemonats.
- ENFIA (Grundsteuer): Festsetzung zu Jahresbeginn, Zahlung in Monatsraten.
- Steuervorauszahlung: wird mit der Steuer aus der Erklärung festgesetzt, daher zählt eine realistische Schätzung für das Folgejahr.
Warum Mandanten unserer Steuerberatung vertrauen
Erfahrung und Zulassung
Eine Kanzlei, gegründet von einem griechischen Steuerexperten der Klasse A, mit 35 Jahren Praxis in Thessaloniki.
Planung statt nur Abgabe
Wir denken voraus: was sich ändert, wenn Sie eine Gesellschaft gründen, investieren oder Gewinne ausschütten, bevor Sie entscheiden.
An Ihrer Seite bei Prüfungen
Wir beantworten Schreiben der AADE, bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie während der gesamten Prüfung.
Deutschsprachige Ansprechpartner
Wir betreuen Nichtansässige und neue Einwohner Griechenlands auf Griechisch, Englisch und Deutsch.
Passende Rechner und Informationen
Häufige Fragen zu griechischen Steuererklärungen
Was macht ein griechischer Steuerexperte (Φοροτεχνικός)?
Ein Φοροτεχνικός ist ein von der Wirtschaftskammer Griechenlands zugelassener Buchhalter und Steuerexperte. Er erstellt und übermittelt Steuererklärungen, führt Bücher und vertritt Steuerpflichtige gegenüber der AADE. Für Unternehmen ist er unverzichtbar, und auch Privatpersonen profitieren bei Mieteinnahmen, Auslandseinkünften oder familiären Veränderungen.
Welche Unterlagen brauche ich für die griechische Steuererklärung?
Eine Online-Vollmacht für unser Büro bei der AADE, Bescheinigungen über Einkünfte, die nicht vorausgefüllt sind, Angaben zu Mieten und Immobilien, Belege für steuermindernde Ausgaben sowie Nachweise über Auslandseinkünfte. Sie erhalten eine Checkliste für Ihren Fall.
Bis wann muss die Steuererklärung in Griechenland abgegeben werden?
Für Privatpersonen beginnt die Abgabe im Frühjahr, und die Frist endet in der Regel am 15. Juli. Eine frühe Abgabe verschafft Ihnen Zeit für die Zahlungsplanung, und oft gibt es dafür einen Nachlass.
Begleiten Sie mich bei einer Betriebsprüfung?
Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit der AADE ab dem ersten Schreiben, stellen die Nachweise zusammen, nehmen zu den Feststellungen Stellung und bereiten bei Bedarf den Einspruch vor. Für Gerichtsverfahren arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
Ich ziehe nach Griechenland. Können Sie mir helfen?
Ja. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Artikel 5A, 5B oder 5C erfüllen, kümmern uns um AFM und Steuerwohnsitz und reichen Ihre griechischen Erklärungen ein, mit Erläuterungen auf Deutsch. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Steueranreizen für neue Steuerresidenten.
Interesse an Steuererklärungen & Steuerberatung in Griechenland?
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