Lohnabrechnung & Sozialversicherung
Lohnabrechnung, EFKA-Beiträge, ERGANI-II-Meldungen und digitale Arbeitszeitkarte, mit sauberen Arbeitsverträgen und frühzeitigen Hinweisen zu jeder Änderung im Arbeitsrecht.
Das Lohnteam in unserem Büro in Thessaloniki betreut Arbeitgeber jeder Größe, vom Laden mit einer Angestellten bis zu größeren Unternehmen und ausländischen Firmen mit Personal in Griechenland. Wir berechnen Löhne und Beiträge, reichen die monatliche APD bei e-EFKA und die Meldungen in ERGANI II ein und behalten die für Sie geltenden Tarifverträge im Blick.
Die Lohnabrechnung wirkt sich direkt auf Ihre Kosten und auf das Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern aus. Deshalb zeigen wir Ihnen vor jeder Einstellung, Gehaltserhöhung oder Arbeitszeitänderung die tatsächlichen Kosten für das Unternehmen und den Nettolohn des Mitarbeiters.
Für wen geeignet: Jeder Arbeitgeber in Griechenland: Einzelunternehmer, Gesellschaften, Gastronomie und Einzelhandel, ausländische Unternehmen, die direkt bei e-EFKA als Arbeitgeber registriert sind, und Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern.
Was wir in Ihrer Lohnabrechnung übernehmen
Monatliche Lohnabrechnung
Brutto-Netto-Berechnung mit Lohnsteuerabzug (Tarif 9 % bis 44 %), EFKA-Beiträgen (Arbeitnehmer 13,37 %, Arbeitgeber 21,79 %), Weihnachts- und Ostergeld und Urlaubsgeld.
ERGANI II & digitale Arbeitszeitkarte
Meldungen von Einstellungen, Austritten, Überstunden und Arbeitszeitänderungen in ERGANI II sowie Einrichtung der digitalen Arbeitszeitkarte.
Sozialversicherung EFKA
Monatliche APD-Meldungen, Beiträge für Arbeitnehmer und Selbstständige, Ratenvereinbarungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Arbeitsverträge & Arbeitsrecht
Befristete, unbefristete und Teilzeitverträge, Anwendung von Tarifverträgen, gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitszeiten.
Abfindungen & Kündigungen
Berechnung der Abfindung nach Betriebszugehörigkeit, korrektes Kündigungsverfahren, Kündigungsfristen und Meldungen an die Arbeitsagentur DYPA.
Entsandte Mitarbeiter
Schattenlohnabrechnung (Shadow Payroll), A1-Bescheinigungen für die Sozialversicherung und Steuerausgleich.
So richten wir Ihre Lohnabrechnung ein
Mitarbeiter und Verträge erfassen
Wir sammeln Verträge, Arbeitszeiten, Tätigkeiten und den Tarifvertrag, der für Ihre Branche gilt.
ERGANI II und Arbeitszeitkarte prüfen
Wir stellen sicher, dass Arbeitszeiten, Schichten und Überstunden richtig und rechtzeitig gemeldet werden, denn hier entstehen die meisten Bußgelder.
Monatliche Abrechnung und Meldungen
Wir erstellen Abrechnungen und Lohnzettel, reichen APD und Lohnsteuer ein und schicken Ihnen die Zahlbeträge.
Beratung vor jeder Änderung
Neueinstellung, Gehaltserhöhung, Kündigung oder Homeoffice: Sie erhalten die Kosten und das richtige Verfahren, bevor Sie handeln.
Arbeitgeberpflichten im Jahresverlauf
Die wichtigsten Lohnfristen in Griechenland. Wir behalten sie im Blick, damit Sie es nicht müssen.
- Neueinstellungen werden in ERGANI II gemeldet, bevor der Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt.
- Überstunden werden in ERGANI II vor ihrer Ableistung gemeldet und, wo vorgeschrieben, in der digitalen Arbeitszeitkarte erfasst.
- APD-Meldung und Zahlung der EFKA-Beiträge jeden Monat bis zum Ende des Folgemonats.
- Monatliche Meldung und Abführung der Lohnsteuer.
- Weihnachtsgeld bis zum 21. Dezember, Ostergeld bis zum Mittwoch der Karwoche und Urlaubsgeld, sobald der Jahresurlaub gewährt wird.
Warum Arbeitgeber uns ihre Lohnabrechnung anvertrauen
35 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Unser Lohnteam wird von einer Mitgründerin der Kanzlei geleitet, die seit 1991 im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht tätig ist und Deutsch als Muttersprache spricht.
Genauigkeit, die schützt
Korrekte Meldungen an ERGANI und EFKA bedeuten weniger Bußgelder und eine saubere Akte bei jeder Kontrolle der Arbeitsaufsicht.
Verbunden mit Buchhaltung und Steuern
Die Lohnabrechnung fließt direkt in Ihre Bücher und Ihre Kostenplanung, ohne doppelte Arbeit.
Betreuung auf Deutsch
Ausländischen Arbeitgebern und Geschäftsführern erklären wir jede Pflicht auf Deutsch oder Englisch.
Passende Rechner und Informationen
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung in Griechenland
Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber in Griechenland?
Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberbeiträge zur EFKA (21,79 % für die meisten Tätigkeiten). Weihnachts- und Ostergeld sowie Urlaubsgeld ergeben zusammen 14 Monatsgehälter pro Jahr. Unser Gehaltsrechner liefert eine erste Schätzung, wir bestätigen die genauen Kosten für die konkrete Stelle und den Vertrag.
Was muss vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein?
Die Einstellung wird vor dem ersten Arbeitstag in ERGANI II gemeldet, zusammen mit der Arbeitszeit. Der Mitarbeiter erhält die Arbeitsbedingungen schriftlich und wird, wo vorgeschrieben, in der digitalen Arbeitszeitkarte erfasst. Wir bereiten die Unterlagen vor und übernehmen die Meldungen.
Übernehmen Sie die Lohnabrechnung für ein ausländisches Unternehmen ohne griechische Gesellschaft?
Ja, wenn sich das ausländische Unternehmen direkt bei e-EFKA als Arbeitgeber registriert. Wir übernehmen die Registrierung, die monatliche Abrechnung und die Meldungen und stimmen uns mit der Personalabteilung der Muttergesellschaft auf Deutsch oder Englisch ab.
Was gilt für Überstunden?
Überstunden müssen vor ihrer Ableistung in ERGANI II gemeldet werden und werden mit Zuschlag vergütet. Wir helfen Ihnen, sie richtig zu planen, damit Sie Bußgelder und Streit mit Mitarbeitern vermeiden.
Interesse an Lohnabrechnung & Sozialversicherung?
Beschreiben Sie kurz, was Sie brauchen. Wir antworten innerhalb eines Werktags.