Apostolou & PartnersTax Advisory & Accounting

Golden-Visa-Programm

Golden Visa Griechenland: Aufenthaltserlaubnis durch Immobilieninvestition

Erhalten Sie eine griechische Aufenthaltserlaubnis für sich und Ihre Familie durch eine Immobilieninvestition, mit visumfreiem Reisen im Schengen-Raum. Wir beraten Sie bei jedem Schritt zu Steuern und zur Struktur Ihrer Investition.

400.000 €

Mindestinvestition in Immobilien für eine griechische Aufenthaltserlaubnis (800.000 € in Attika, Thessaloniki und auf beliebten Inseln), für Sie und Ihre Familie.

Investitionszonen und Mindestbeträge

Seit 2024 hängt der Mindestbetrag von der Region ab. Für die Stufen 800.000 € und 400.000 € muss es sich um eine einzelne Immobilie mit mindestens 120 m² handeln.

Zone A

Attika, Regionalbezirk Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern

800.000 €

Die Regionen mit der höchsten Nachfrage.

Zone B

Übriges Griechenland

400.000 €

Alle übrigen Regionen des Landes.

Zone C

Sonderkategorie, in ganz Griechenland

250.000 €

Nur für die Umwandlung eines Gewerbegebäudes in Wohnraum oder die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.

Steuerliche Folgen für Golden-Visa-Inhaber

Wer von Anfang an weiß, wie die Investition besteuert wird, trifft bessere Entscheidungen.

Pauschalsteuer für Investoren (Art. 5A)

100.000 € pro Jahr auf begünstigte ausländische Einkünfte, als optionale Alternative zu den regulären Steuersätzen.

Immobiliensteuer (ENFIA)

Jährliche Immobiliensteuer, die je nach Lage, Größe und Zone variiert.

Mieteinnahmen

Nur Langzeitvermietung (Kurzzeitvermietung ist verboten). Progressive Besteuerung mit 15–45 %.

Kein Mindestaufenthalt

Sie müssen nicht in Griechenland leben. Die Erlaubnis bleibt auch ohne einen einzigen Aufenthaltstag bestehen.

Was wir für Sie übernehmen

Umfassende Steuer- und Compliance-Unterstützung, damit Sie sich auf Ihre Investition konzentrieren können.

Beratung zur Struktur der Investition
Antrag auf die Pauschalsteuer für Investoren (Art. 5A)
Abwicklung der Immobiliensteuer ENFIA
Steuerliche Planung der Mieteinnahmen
Beantragung der Steuernummer (AFM)
Laufende Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten

Der Ablauf

Vom Erstgespräch bis zur Aufenthaltserlaubnis wissen Sie immer, was als Nächstes kommt.

1

Beratung

Investitionsziele und Budget besprechen

2

Immobilie & Investition

Immobilie auswählen und Investition strukturieren

3

Visumsantrag

Golden-Visa-Antrag einreichen

4

Steuerliche Einrichtung

Steuernummer (AFM) und Antrag auf die passende Steuerregelung

5

Aufenthaltserlaubnis

Erlaubnis erhalten, visumfrei im Schengen-Raum reisen

Seit 1991
3 Sprachen
200+ Unternehmen
1.000+ Privatpersonen
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Häufig gestellte Fragen

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Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur, beruhen auf der Rechtslage im September 2026 und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung für Ihren Einzelfall dar. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns bitte.