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EFKA-Beiträge 2026: Offizielle Beträge für Selbständige nach Rundschreiben 6/2026 und praktische Hinweise für Arbeitgeber

Offizielle monatliche e-EFKA-Beträge für Selbständigen-Kategorien nach Rundschreiben 6/2026, der oft vergessene OAED-Arbeitslosenbeitrag und warum pauschale Arbeitgeber-Satztabellen unzuverlässig bleiben.

Payroll

Über EFKA seriös zu schreiben bedeutet, offiziell veröffentlichte Zahlen von Marktschätzungen zu trennen. Für Selbständige legt das Rundschreiben 6/2026 des e-EFKA die exakten Beträge für 2026 fest. Für Arbeitgeber hingegen hängen die tatsächlichen Lohnnebenkosten vom Arbeitnehmerprofil, den Versicherungszweigen und der korrekten APD-Zuordnung ab — pauschale „Gesamt-Satz"-Tabellen bleiben irreführend.

Beiträge für Selbständige im Jahr 2026

Die folgenden Monatsbeträge folgen dem e-EFKA-Rundschreiben 6/2026 für Nicht-Lohnempfänger-Kategorien. Sie decken die Hauptbeiträge für Rente und Gesundheit ab:

KategorieMonatsbetrag (Rente + Gesundheit)Kommentar
Sonderkategorie€150,46Für neue Berufsträger im Sonderregime
1€250,77Mindeststandardkategorie
2€300,93Zweite Kategorie
3€360,63Dritte Kategorie
4€433,47Vierte Kategorie
5€519,45Fünfte Kategorie
6€675,87Höchstkategorie

OAED-Arbeitslosenbeitrag und berufsspezifische Zusätze

Zusätzlich zur Tabelle oben wird für Selbständige auch der monatliche OAED-Arbeitslosenbeitrag von €10 erhoben, der zusammen mit der Rente- und Gesundheitsbeitrag eingezogen wird. Der tatsächlich zahlbare Monatsbetrag entspricht also dem Kategoriewert plus dem OAED-Beitrag von €10.

Gesundheitsberufe können zusätzlich den monatlichen Beitrag von €2 zugunsten der Wohnungsversorgung der Gesundheitsberufe schulden, soweit anwendbar. Dieser Betrag ist berufsspezifisch und darf nicht pauschal für jeden Freiberufler angenommen werden.

Zusatzrente und Einmalzahlungszweig

Wer in der Zusatzrente oder im Einmalzahlungszweig versichert ist, zahlt zusätzliche Monatsbeträge über der Haupttabelle. Diese Unterbeiträge hängen vom Beruf und der gewählten Unterkategorie ab, und ihre jährliche Anpassung folgt dem aktualisierten gesetzlichen Mechanismus. Prüfen Sie die aktuellen Jahresbeträge gegen das e-EFKA-Rundschreiben, das für Ihren spezifischen Zweig gilt, bevor Sie budgetieren.

Was sich ab 2026 geändert hat

Das Rundschreiben 6/2026 setzt die Beträge für 2026 über die gesetzlich vorgesehene jährliche Anpassung fest, die für 2026 die durchschnittliche jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex für 2025 widerspiegelt. Das ist der offizielle Mechanismus hinter den Zahlen in der obigen Tabelle. Für folgende Jahre gilt derselbe gesetzliche Mechanismus, die konkrete Anpassung hängt jedoch vom jeweils veröffentlichten Index des Folgejahres sowie von etwaigen Gesetzesänderungen ab; die Jahresbeträge müssen daher gegen das jeweils aktuelle e-EFKA-Rundschreiben geprüft werden. Budgetieren Sie 2027 oder spätere Jahre nicht, indem Sie einen festen Prozentsatz aus diesem Artikel übernehmen.

Wahl der Versicherungskategorie

  • e-EFKA öffnet zu Beginn jedes Jahres ein eigenes Auswahlfenster für die Kategorie.
  • Wird keine Änderung eingereicht, gilt in der Regel die bisherige Kategorie weiter.
  • Die richtige Wahl ist nicht nur eine Frage von Liquidität und Steuern, sondern auch der künftigen Rentenerwartung.

Worauf Arbeitgeber statt pauschaler Prozentsatztabellen achten sollten

In der Lohnabrechnung sollte kein einziges „Gesamt-Arbeitgeberbeitragsniveau" aus Blogs übernommen werden. Die tatsächlichen Kosten hängen von den Versicherungszweigen des Arbeitnehmers, möglicher Zusatzdeckung, der Beitragsbemessungsgrenze, Sonderkategorien und der korrekten APD-Abbildung ab. Eine pauschale Tabelle wirkt bequem, ist für echte Payroll-Entscheidungen aber nicht zuverlässig genug.

Praktische nächste Schritte

  1. Budgetieren Sie den echten Monatsbetrag, einschließlich des OAED-Beitrags von €10 sowie möglicher Zusatz- oder Einmalzahlungszweige.
  2. Prüfen Sie die Kategorienwahl früh im Jahr, statt automatisch in der bisherigen Kategorie zu bleiben.
  3. Bei Kombination aus Anstellung und selbständiger Tätigkeit sollten Lohnabrechnung, e-EFKA und Steuerbehandlung gemeinsam abgestimmt werden.
  4. Bewahren Sie lückenlose Zahlungsnachweise auf, weil Streitigkeiten über Versicherungsverläufe mit vollständiger Dokumentation deutlich leichter lösbar sind.

Apostolou & Partners unterstützt Selbständige und Arbeitgeber bei EFKA-Registrierung, Payroll-Kontrollen und Kategorienplanung auf Basis der aktuellen offiziellen Daten. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Beitragsstruktur fallbezogen prüfen lassen möchten.