Steuerreformen Griechenland 2025–2026: Was Unternehmer wissen müssen
Wesentliche Änderungen bei Einkommensteuerstufen, Unternehmensanreizen und MwSt-Regelungen gemäß Gesetz 5246/2025.
Die griechische Steuerlandschaft durchläuft ihre bedeutendste Transformation seit Jahren. Das Gesetz 5246/2025, das im November 2025 verabschiedet (Regierungsblatt A' 198/11-11-2025) wurde, führt umfassende Änderungen bei den Einkommensteuerstufen, der Unternehmensbesteuerung und den MwSt-Regelungen ein.
Neue Einkommensteuerstufen (ab 2025)
Die wichtigste Änderung für natürliche Personen und Einzelunternehmer ist die Neustrukturierung der Einkommensteuer:
| Jahreseinkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis €10.000 | 9% |
| €10.001 – €20.000 | 22% |
| €20.001 – €30.000 | 28% |
| €30.001 – €40.000 | 36% |
| Über €40.000 | 44% |
Eine wichtige Entwicklung ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Geringverdienern und kleinen Unternehmern spürbare Entlastung bringt. In Verbindung mit der weiterhin ausgesetzten Solidaritätsabgabe hat sich die effektive Steuerlast für mittlere Einkommen verringert.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz bleibt bei 22%, aber es wurden neue Anreize eingeführt:
- F&E-Superabzug: Unternehmen können nun KMU mit F&E-Ausgaben über 20% können bis zu 200% absetzen (Gesetz 5162/2024). Der allgemeine Superabzug bleibt bei 150%. Dies gilt sowohl für interne F&E als auch für Auftragsforschung mit griechischen Universitäten.
- Grüne Investitionskredite: Neue Steuergutschriften für Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz von 10% bis 30% des Investitionsbetrags.
- Digitalisierungsanreiz: KMU, die in digitale Infrastruktur investieren (ERP-Systeme, E-Commerce, Cybersecurity), können 150% der Kosten absetzen.
- Startup-Steuervorteil: Innovative Startups, die nach Januar 2025 gegründet wurden, können einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 10% für die ersten drei profitablen Jahre nutzen.
MwSt-Änderungen
- Der ermäßigte MwSt-Satz von 13% wurde auf weitere Kategorien von Grundbedarfsgütern und Dienstleistungen ausgeweitet.
- Bau-MwSt: Die vorübergehende MwSt-Befreiung für Neubauwohnungen wurde bis Dezember 2026 für Immobilien unter 200 m² verlängert.
- Digitale Dienstleistungen: Klärende Regelungen für die MwSt bei grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen.
Änderungen für Freiberufler
- Die Steuervorauszahlung wurde von 100% auf 80% für Freiberufler in den ersten fünf Geschäftsjahren reduziert.
- Vereinfachte Buchführung: Die Schwellenwerte wurden angehoben — Unternehmen mit Jahresumsatz unter €150.000 (zuvor €100.000) können vereinfachte Bücher führen.
- Neue Regelungen für die Gig Economy: Plattformarbeiter haben nun klarere steuerliche Pflichten.
Wichtige Fristen
- März 2026: Pflicht zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung über myDATA (siehe unseren myDATA-Leitfaden)
- Juni 2026: Abgabefrist für Körperschaftsteuererklärungen 2025
- Vierteljährliche MwSt: Unternehmen mit Umsatz unter €800.000 können MwSt nun vierteljährlich melden
Was Sie jetzt tun sollten
- Überprüfen Sie Ihre Steuerstruktur — Einzelunternehmer mit Einkommen über €30.000 sollten prüfen, ob eine Gesellschaftsgründung Vorteile bietet.
- Nutzen Sie verfügbare Anreize — Viele neue Abzüge erfordern Vorabgenehmigungen. Beginnen Sie frühzeitig.
- Aktualisieren Sie Ihre Buchhaltung — Stellen Sie die Kompatibilität mit den neuen myDATA-Anforderungen sicher.
- Lassen Sie sich beraten — Steuerplanung erfordert eine individuelle Analyse Ihrer Situation.
Bei Apostolou & Partners helfen wir Mandanten in ganz Griechenland bei der Navigation durch diese Änderungen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Steuerberatung.