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Körperschaftsteuerrechner

Schätzen Sie Ihre Körperschaftsteuerpflichten einschließlich Vorauszahlungen und Dividendeneinbehalt.

Steuervorauszahlung (Prokatavoli)

Die im Vorjahr gezahlte Steuervorauszahlung — wird mit Ihrer aktuellen Steuerpflicht verrechnet.

50% Ermäßigung auf den Vorauszahlungssatz (Art. 71 §3, G.4172/2013). Gilt nicht für Fusionen oder Umwandlungen.

Berechnungsergebnisse

Steuerpflichtiger GewinnUmsatz − Ausgaben0,00 €
Körperschaftsteuer (22%)0,00 €
Neue Vorauszahlung (80%)Normaler Satz — 80% der Körperschaftsteuer0,00 €
Nettobetrag fälligSteuer + Neue Vorauszahlung − Vorjahresvorauszahlung0,00 €
Nettogewinn nach Steuern0,00 €
22%Körperschaftsteuersatz
80%Vorauszahlungssatz
5%Dividendensteuer
8 Mon.Raten

So Werden Unternehmen Besteuert

Die Körperschaftsteuer in Griechenland beträgt einheitlich 22% auf den Nettogewinn, unabhängig von der Höhe. Sie gilt für IKE, EPE, SA und Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Bei Abgabe der Steuererklärung wird auch eine Steuervorauszahlung von 80% für das Folgejahr fällig. Neue Unternehmen zahlen in den ersten 3 Jahren eine reduzierte Vorauszahlung von 40%. Dividendenausschüttungen unterliegen einer Quellensteuer von 5%.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?

Der Steuersatz beträgt 22% auf den Nettogewinn. Es gibt keine Progressionsstufen; derselbe Satz gilt unabhängig von der Gewinnhöhe.

Was ist die Steuervorauszahlung?

Die Steuervorauszahlung ist ein Betrag, der im Voraus für die Steuerschuld des Folgejahres gezahlt wird. Sie beträgt 80% der Steuer des laufenden Jahres. Neue Unternehmen zahlen in den ersten 3 Jahren nur 40%.

Wie werden Dividenden besteuert?

Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 5% bei der Ausschüttung. Die Steuer wird einbehalten und nicht zum Einkommen des Gesellschafters hinzugerechnet.

Haftungsausschluss

Dieser Rechner liefert Schätzungen basierend auf dem griechischen Steuerrecht 2026 (Art. 71, G.4172/2013). Neue Unternehmen genießen eine 50%-Ermäßigung auf die Vorauszahlung für die ersten 3 Steuerjahre, es sei denn, sie sind aus einer Fusion oder Umwandlung hervorgegangen. Der fällige Nettobetrag wird in 8 monatlichen Raten gezahlt (Juli–Februar). Wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater für genaue Berechnungen.