Freiberuflersteuerrechner
Schätzen Sie Ihre griechische Freiberufler-Einkommensteuer, EFKA-Beiträge und Steuervorauszahlung für das Steuerjahr 2026.
Ihre Angaben
Besteuerung von Freiberuflern
Freiberufler in Griechenland werden mit denselben progressiven Steuerstufen wie Arbeitnehmer besteuert (9% bis 44%). Die Steuer wird auf das Nettoeinkommen berechnet, also Einnahmen minus Ausgaben. Eine wichtige Pflicht ist die Steuervorauszahlung: 55% in den ersten 3 Jahren, 100% ab dem 4. Jahr. Zusätzlich zahlt jeder Freiberufler EFKA-Sozialversicherungsbeiträge, deren Kategorie jährlich gewählt wird. Hinweis: Freiberufler haben keinen Anspruch auf die Kindersteuerermäßigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuervorauszahlung für Freiberufler?
In den ersten 3 Jahren beträgt die Vorauszahlung 55% der Steuer. Ab dem 4. Jahr wird sie auf 100% erhöht. Die Vorauszahlung wird mit der Steuer des Folgejahres verrechnet.
Wie wähle ich meine EFKA-Kategorie?
Die Wahl erfolgt einmal jährlich (bis 31. Januar) und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Die monatlichen Beiträge reichen von €153 (Sonderkategorie für neue Berufstätige) bis €652 (Kategorie 6).
Habe ich Anspruch auf die Kindersteuerermäßigung?
Nein. Die Kindersteuerermäßigung gilt nur für Arbeitnehmer, Rentner und Berufslandwirte. Freiberufler und Einzelunternehmer haben keinen Anspruch darauf.
Haftungsausschluss: Dieser Rechner liefert Schätzungen basierend auf dem griechischen Steuerrecht 2026. Die tatsächlichen Verpflichtungen können je nach Ihrer individuellen Situation, anwendbaren Abzügen und Gesetzesänderungen abweichen. Die angezeigte Steuervorauszahlung erfolgt zusätzlich zu Ihrer regulären Einkommensteuer und wird mit der Verpflichtung des Folgejahres verrechnet. Wenden Sie sich stets an einen qualifizierten Steuerberater.