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Digital Nomad Steuerregime in Griechenland: Vollständiger Leitfaden

Griechenland bietet eine 50% Einkommensteuerbefreiung für Fernarbeiter unter Artikel 5C. Alles über Berechtigung, Antragstellung und Steuerersparnis.

Tax Advisory

Griechenland hat sich als einer der attraktivsten Standorte Europas für digitale Nomaden und Remote-Arbeiter positioniert — dank eines großzügigen Steueranreizprogramms unter Artikel 5C des griechischen Einkommensteuergesetzes.

Die 50% Steuerbefreiung: Artikel 5C

Gemäß Artikel 5C (eingeführt durch Gesetz 4758/2020) können Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, von einer 50% Befreiung auf Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit für bis zu sieben aufeinanderfolgende Jahre profitieren.

Bei einem Jahreseinkommen von €80.000 werden nur €40.000 nach den regulären progressiven Sätzen besteuert.

Vorteile im Überblick

  • 50% Einkommensteuerbefreiung
  • 50% Befreiung vom Solidaritätszuschlag
  • 7 Jahre Laufzeit
  • Keine Mindestinvestition erforderlich
  • Für Angestellte und Freiberufler verfügbar

Voraussetzungen

  1. Nicht-Ansässigenstatus: Sie dürfen in fünf der letzten sechs Jahre kein griechischer Steueransässiger gewesen sein.
  2. Umzug aus einem EU/EWR-Land oder einem Land mit Informationsaustauschabkommen.
  3. Beschäftigungseinkommen: Sie müssen Dienstleistungen für einen griechischen oder ausländischen Arbeitgeber/Kunden erbringen.
  4. Absichtserklärung: Verpflichtung, mindestens zwei Jahre steuerlich ansässig zu bleiben.

Digital Nomad Visum vs. Artikel 5C

MerkmalDigital Nomad VisumArtikel 5C
ZweckAufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-BürgerSteueranreiz
Wer braucht esNur Nicht-EU/EWR-BürgerJeder neue Steueransässige
EinkommensanforderungMin. €3.500/MonatKeine
SteuervorteilKeiner direkt50% Befreiung
Dauer2 Jahre (verlängerbar)7 Jahre

Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel beides. EU/EWR-Bürger benötigen nur Artikel 5C.

Antragsverfahren

  1. Griechische Steuernummer (AFM) beantragen
  2. Antrag einreichen — Bei der AADE bis 31. März des Steuerjahres nach dem Umzug.
  3. Dokumentation: Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Absichtserklärung.
  4. Genehmigung abwarten — Entscheidung innerhalb von 60 Tagen.

Steuerberechnungsbeispiel

Ohne Artikel 5CMit Artikel 5C
Steuerpflichtiges Einkommen€60.000€30.000
Einkommensteuer~€15.070~€5.110
Effektiver Steuersatz~25,1%~8,5%
Jährliche Ersparnis~€9.960

Sozialversicherung

  • EU-Bürger können unter einer A1-Bescheinigung im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes bleiben.
  • Selbständige müssen sich bei EFKA anmelden.
  • Nicht-EU-Bürger müssen sich nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bei EFKA registrieren.

Häufige Fehler

  1. Verpasste Frist — Der 31. März ist strikt. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
  2. Unvollständige Unterlagen — Bewahren Sie Nachweise über Ihren Wohnsitz der Vorjahre auf.
  3. Welteinkommensdeklaration — Als griechischer Steueransässiger müssen Sie Ihr Welteinkommen deklarieren.
  4. Sozialversicherung ignorieren — Versäumnisse können zu Strafen führen.

Apostolou & Partners ist spezialisiert auf die Betreuung von Remote-Arbeitern und digitalen Nomaden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu erkunden.