Digital Nomad Steuerregime in Griechenland: Vollständiger Leitfaden
Griechenland bietet eine 50% Einkommensteuerbefreiung für Fernarbeiter unter Artikel 5C. Alles über Berechtigung, Antragstellung und Steuerersparnis.
Griechenland hat sich als einer der attraktivsten Standorte Europas für digitale Nomaden und Remote-Arbeiter positioniert — dank eines großzügigen Steueranreizprogramms unter Artikel 5C des griechischen Einkommensteuergesetzes.
Die 50% Steuerbefreiung: Artikel 5C
Gemäß Artikel 5C (eingeführt durch Gesetz 4758/2020) können Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, von einer 50% Befreiung auf Einkünfte aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit für bis zu sieben aufeinanderfolgende Jahre profitieren.
Bei einem Jahreseinkommen von €80.000 werden nur €40.000 nach den regulären progressiven Sätzen besteuert.
Vorteile im Überblick
- 50% Einkommensteuerbefreiung
- 50% Befreiung vom Solidaritätszuschlag
- 7 Jahre Laufzeit
- Keine Mindestinvestition erforderlich
- Für Angestellte und Freiberufler verfügbar
Voraussetzungen
- Nicht-Ansässigenstatus: Sie dürfen in fünf der letzten sechs Jahre kein griechischer Steueransässiger gewesen sein.
- Umzug aus einem EU/EWR-Land oder einem Land mit Informationsaustauschabkommen.
- Beschäftigungseinkommen: Sie müssen Dienstleistungen für einen griechischen oder ausländischen Arbeitgeber/Kunden erbringen.
- Absichtserklärung: Verpflichtung, mindestens zwei Jahre steuerlich ansässig zu bleiben.
Digital Nomad Visum vs. Artikel 5C
| Merkmal | Digital Nomad Visum | Artikel 5C |
|---|---|---|
| Zweck | Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger | Steueranreiz |
| Wer braucht es | Nur Nicht-EU/EWR-Bürger | Jeder neue Steueransässige |
| Einkommensanforderung | Min. €3.500/Monat | Keine |
| Steuervorteil | Keiner direkt | 50% Befreiung |
| Dauer | 2 Jahre (verlängerbar) | 7 Jahre |
Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel beides. EU/EWR-Bürger benötigen nur Artikel 5C.
Antragsverfahren
- Griechische Steuernummer (AFM) beantragen
- Antrag einreichen — Bei der AADE bis 31. März des Steuerjahres nach dem Umzug.
- Dokumentation: Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Absichtserklärung.
- Genehmigung abwarten — Entscheidung innerhalb von 60 Tagen.
Steuerberechnungsbeispiel
| Ohne Artikel 5C | Mit Artikel 5C | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiges Einkommen | €60.000 | €30.000 |
| Einkommensteuer | ~€15.070 | ~€5.110 |
| Effektiver Steuersatz | ~25,1% | ~8,5% |
| Jährliche Ersparnis | — | ~€9.960 |
Sozialversicherung
- EU-Bürger können unter einer A1-Bescheinigung im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes bleiben.
- Selbständige müssen sich bei EFKA anmelden.
- Nicht-EU-Bürger müssen sich nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bei EFKA registrieren.
Häufige Fehler
- Verpasste Frist — Der 31. März ist strikt. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
- Unvollständige Unterlagen — Bewahren Sie Nachweise über Ihren Wohnsitz der Vorjahre auf.
- Welteinkommensdeklaration — Als griechischer Steueransässiger müssen Sie Ihr Welteinkommen deklarieren.
- Sozialversicherung ignorieren — Versäumnisse können zu Strafen führen.
Apostolou & Partners ist spezialisiert auf die Betreuung von Remote-Arbeitern und digitalen Nomaden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu erkunden.