← Alle Rechner

50% Steuerentlastungs-Rechner

Schätzen Sie Ihre Steuerersparnis mit der 50% Steuerentlastung nach Artikel 5C für qualifizierte neue Steueransässige in Griechenland. Vergleichen Sie Normalbesteuerung und Art.-5C-Regelung nebeneinander.

Voraussetzungen: Sie dürfen in 5 der letzten 6 Jahre nicht in Griechenland steueransässig gewesen sein. Die 50% Steuerentlastung gilt für griechische Einkünfte aus Beschäftigung und Geschäftstätigkeit für bis zu 7 Jahre. Die Sozialversicherung (EFKA) wird auf Ihr volles Bruttoeinkommen berechnet.

Fester EFKA-Beitrag (als Selbstständiger registriert)

EFKA-Sozialversicherungsbeiträge einbeziehen

Artikel 5C: 50% Steuerentlastung

Artikel 5C des griechischen Einkommensteuergesetzes gewährt eine 50%ige Steuerentlastung für 7 Jahre für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Er gilt für Einkommen aus Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit in Griechenland. Hauptvoraussetzung: Sie dürfen in 5 der letzten 6 Jahre kein griechischer Steuerresident gewesen sein. Der Antrag wird elektronisch bei der AADE eingereicht.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die 50%-Entlastung?

Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und in 5 der letzten 6 Jahre keine griechischen Steuerresidenten waren. Sie müssen bei einem griechischen Unternehmen angestellt sein oder Geschäftstätigkeit nach Griechenland verlagern.

Auf welches Einkommen gilt die Entlastung?

Die Entlastung gilt für Einkommen aus Beschäftigung und Geschäftstätigkeit, das in Griechenland erzielt wird. Sie gilt nicht für ausländisches Einkommen oder Mieteinnahmen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird elektronisch über die AADE-Plattform eingereicht. Sie benötigen Nachweise, dass Sie in den Vorjahren im Ausland steuerlich ansässig waren, sowie einen Arbeitsvertrag oder Nachweis der Geschäftstätigkeit in Griechenland.

Dieser Rechner liefert nur Schätzungen basierend auf dem griechischen Steuerrecht 2026. Er berücksichtigt keine Steuergutschriften, Abzüge oder besondere Umstände. Wenden Sie sich an einen Steuerberater für individuelle Beratung. Basierend auf den griechischen Einkommensteuerstufen 2026 (6-Stufen-System) und der 50% Steuerentlastung nach Artikel 5C des griechischen Einkommensteuergesetzes. Die tatsächlichen Steuerpflichten können je nach individuellen Umständen, anwendbaren Abzügen und zusätzlichen Abgaben abweichen.